Eine inhaltliche Erweiterung der Exportoffensive stellt der Fokus auf den Dienstleistungs-Export dar. Die Wachstums-Raten in diesem Bereich sind enorm und es ist dringend notwendig die Kärntner Unternehmen auch in diesem Bereich effizient und gezielt zu unterstützen.
Im Zuge der Exportoffensive des Landes Kärnten haben sich daher Wirtschaftskammer Kärnten und Fachhochschule Kärnten zum Ziel gesetzt, einen Leitfaden zum Thema zu erarbeiten. Dieser richtet sich speziell an internationalisierungswillige Dienstleistungsunternehmen und dient als Hilfestellung für geplante Aktivitäten im Bereich des Dienstleistungsexports.
Ein Leitfaden zum Erfolg
Der Dienstleistungsexport umfasst die Erbringung von Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg. Dabei werden die Wertschöpfungsaktivitäten von Dienstleistungsunternehmen auf verschiedene Ländermärkte verteilt. Begünstigt wird der Dienstleistungsexport durch die Globalisierung und verstärkte Vernetzung der Weltwirtschaft sowie die daraus resultierende erhöhte Nachfrage nach international verfügbaren Dienstleistungen. Maßgeblich beeinflusst hat diese Entwicklung ferner die weitgehende Abschaffung von Handelsbarrieren im Dienstleistungssektor (insbesondere das General Agreement on Trade in Services, GATS), die Deregulierung von Märkten und die höhere Mobilität von Mitarbeitern.
Dieser Leitfaden soll Dienstleistungsunternehmen dabei unterstützen, die Herausforderungen, die mit dem Dienstleistungsexport verbunden sind, zu meistern, um die vielfältigen Chancen, die durch die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit entstehen, bestmöglich zu nutzen.
Eine sorgfältige Planung des Auslandsengagements, wie beispielsweise die Auswahl der richtigen Zielmärkte bzw. der am besten geeigneten Markteintrittsstrategie, kann dabei helfen, Risiken internationaler Geschäftstätigkeit zu minimieren. Auf der anderen Seite ergeben sich für Dienstleistungsunternehmen in einer globalisierten Welt, in der Dienstleistungen einen immer größeren Anteil der Wirtschaftsleistung ausmachen, große Chancen. So gaben zum Beispiel in einer Umfrage in Deutschland über 80 Prozent der befragten Dienstleistungsunternehmen an, dass die Internationalisierung zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit beigetragen hat.
Unabhängig davon, was der Auslöser für ein Auslandsengagement ist, macht es Sinn, eine Internationalisierungsstrategie für das eigene Unternehmen zu entwickeln, sich also strukturiert Gedanken darüber zu machen, welche Ziele man mit der Internationalisierung verfolgen will und mit welchen Initiativen und Maßnahmen man diese Ziele auch erreichen kann.
Ablauf der Entwicklung einer Internationalisierungsstrategie für Dienstleistungsunternehmen
Eine gründliche Analyse ist die Basis jeder guten Strategie. Dabei geht es zunächst darum, festzustellen, ob das Unternehmen die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Internationalisierung mitbringt. Darunter fallen beispielsweise Überlegungen, ob die vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen überhaupt internationalisierungsfähig sind. Ferner sollten mögliche Vorteile des eigenen Unternehmens im internationalen Wettbewerb, entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen bzw. ein klares Commitment des Managements zur Internationalisierung vorhanden sein.
Systematische Auswahl von Zielmärkten
Die Auswahl von Zielmärkten erfolgt oft mehr oder weniger „zufällig“, beispielsweise wenn eine Kundenanfrage aus einem bisher nicht bearbeiteten Auslandsmarkt eintrifft oder wenn Dienstleistungsunternehmen bestehenden Kunden ins Ausland folgen. Empirische Studien haben aber ergeben, dass die Chancen einer erfolgreichen Internationalisierung steigen, wenn man bei der Zielmarktauswahl systematisch vorgeht. Eine systematische Zielmarktauswahl beinhaltet üblicherweise drei Schritte:
Vorauswahl
Hierbei geht es um den Ausschluss von Märkten, die gar nicht infrage kommen, weil sie entweder nicht zu den generellen Internationalisierungszielen des Unternehmens passen oder weil unüberwindbare Hindernisse für eine erfolgreiche Marktbearbeitung bestehen. Dazu zählen zum Beispiel nicht erfüllbare Rechtsvorschriften oder Standards, fehlende Kundennachfrage oder zu hohe Risiken (z. B. ein unsicheres politisches Umfeld oder Korruption).
Prüfen der Attraktivität von Zielmärkten
Besonders attraktiv sind Märkte mit (a) hohem Nachfragepotenzial, (b) geringen Marktrisiken und (c) einer Wettbewerbssituation, die es dem Unternehmen erlaubt, seine eigenen Stärken auszuspielen. Bei der Analyse dieser Faktoren können Gespräche mit (potenziellen) Kunden oder Partnern, die den Zielmarkt bereits kennen, oder mit Vertretern der AußenwirtschaftsCenter der WKO im jeweiligen Land helfen. Risikoratings verschiedener Institutionen (z. B. die OECD-Country Risk Classifications oder der BERI-Risikoindex), internationale Messen bzw. die Teilnahme an Wirtschaftsmissionen vor Ort stellen weitere Ansätze dar, um relevante Informationen über einen Auslandsmarkt zu bekommen. Eine Auswahl zwischen verschiedenen grundsätzlich infrage kommenden Zielmärkten kann anhand von Checklisten, Punktebewertungsverfahren oder dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte bei vorher definierten Kriterien erfolgen.
Ressourcencheck
Dies beinhaltet die Überprüfung, ob entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen vorhanden sind, um den Zielmarkt bearbeiten zu können. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kann auch noch überlegt werden, ob diese Ressourcen zugekauft bzw. im Zuge einer Kooperation aufgebaut werden können. Bei Dienstleistungsunternehmen geht es dabei oft auch um die Frage, ob entsprechend qualifiziertes Personal im Zielmarkt vorhanden ist bzw. für das eigene Unternehmen gewonnen werden kann.
„Man sollte sich nicht alleine auf Marktanalysen verlassen – also darauf, welcher Markt aus Firmensicht interessant ist. Es ist wichtig, auch auf die Menschen zu schauen, die in diesem Markt dann tätig sein werden.“ GESCHÄFTSFÜHRER EINES CONSULTINGUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (20 % EXPORTANTEIL)
Strategische Zielgruppen- & Positionierungsentscheidungen
Grundsätzlich sollten Dienstleistungsunternehmen ihre Internationalisierungsstrategie strukturiert entwickeln und bei der Wahl der Auslandsmärkte systematisch vorgehen (siehe Strategie). Bei den ersten Internationalisierungsschritten wählen diese aber häufig einen sehr pragmatischen Zugang, indem sie sich bei der Marktauswahl zunächst an Zielgruppen orientieren oder Auslandstöchter bestehender Kunden ansprechen.
„Wir haben versucht, gewissermaßen eine «Cherry-Picking-Policy» zu betreiben, nämlich wirklich interessante Firmen, die einen derartigen Bedarf haben, herauszupicken, ganz egal, wo sie zu Hause sind.“ GESCHÄFTSFÜHRER EINES HANDELSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (35 % EXPORTANTEIL)
Da gerade die erstmalige Bearbeitung von Auslandsmärkten meist viele Ressourcen bindet, sollten bei dieser Vorgehensweise im Vorfeld folgende Fragen geklärt werden, um die Gefahr eines „Sichverzettelns“ zu vermeiden:
- Wie lassen sich die Kunden charakterisieren (hinsichtlich Branche, Unternehmensgröße, kaufentscheidender Kriterien, Preissensibilität etc.)?
- Welche sind die für das Unternehmen attraktivsten Zielgruppen (z. B. in Hinblick auf die erzielbaren Deckungsbeiträge oder das Umsatzvolumen)?
- Warum entscheiden sich diese Kunden für dieses Angebot im Vergleich zu den Angeboten der Mitbewerber?
Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Engagement am Auslandsmarkt mit der für das Unternehmen wichtigsten Kundengruppe beginnt. Mit der Frage, warum sich Kunden für ein Angebot entscheiden, wird dabei ein zentrales Marketingthema angesprochen, das auch für Auslandsmärkte geklärt werden muss: die Frage nach dem USP („Unique Selling Proposition“ oder das „Einzigartige Verkaufsversprechen“). Will ein Dienstleistungsunternehmen seine Leistungen nicht primär über den Preis verkaufen, gilt es, zumindest ein für den Kunden kaufentscheidendes Kriterium besser erfüllen zu können als der Mitbewerb. Dieses Alleinstellungsmerkmal darf zudem von der Konkurrenz nicht kurzfristig kopiert werden können. Gelingt dies, kann von einem USP gesprochen werden.
Nachdem die Firma in Österreich mit uns zufrieden war, haben die uns auch weiterempfohlen – an ihre Auslandstöchter bzw. zum Teil auch an Auslandsmütter.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES HANDELSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (35 % EXPORTANTEIL)
Ausgehend von dem USP am Heimatmarktsollte zunächst systematisch überprüft werden, ob dieser auch auf den Auslandsmarkt übertragen werden kann. Dadurch sollte klar werden, ob die Nutzenerwartungen der Kunden am Auslandsmarkt jenen der Kunden am Heimatmarkt entsprechen oder ob Anpassungen des eigenen Angebots notwendig sind.
Hinsichtlich der Positionierung des Unternehmens kann festgestellt werden, dass sich eine Internationalisierung auch positiv auf die wahrgenommene Kompetenz des Unternehmens am Heimatmarkt auswirken kann.
„Durch die Internationalisierung wurden wir gerade für große Kunden ‒ auch in Österreich – interessanter. Ein größerer Partner, dem man lieber Aufträge gibt, weil man automatisch suggeriert: Die haben internationale Erfahrung, die haben noch stärker den Blick über den Tellerrand.“ GESCHÄFTSFÜHRER EINES CONSULTINGUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (20 % EXPORTANTEIL)
Standardisierung oder Differenzierung
Eine wichtige Entscheidung, die Dienstleistungsunternehmen in weiterer Folge zu treffen haben, betrifft die Möglichkeiten und Grenzen einer standardisierten Bearbeitung unterschiedlicher Ländermärkte. Dabei geht es einerseits um die Standardisierung der Prozesse der Leistungserstellung (siehe Organisationale Voraussetzungen), andererseits aber auch um die Dienstleistung selbst, die Kommunikation, den Vertrieb und die Preisgestaltung (Marketing-Mix).
Bei der Frage nach dem „optimalen Standardisierungsgrad“ zeigt sich ein typischer Zielkonflikt, der vom Dienstleistungsunternehmen zu lösen ist: Ein hoher Grad an Standardisierung reduziert Komplexität und damit Fehlerquellen und Kosten. Gleichzeitig wird dadurch aber auch die Möglichkeit eingeschränkt, sich auf Besonderheiten von Märkten und Kunden einzustellen, was insbesondere für jene Dienstleistungsunternehmen ein Problem darstellt, die sich als „Problemlöser für den Kunden“ positionieren.
In den meisten Fällen kann der Marketing-Mix weder vollkommen unverändert belassen werden, noch muss dieser vollständig an den Zielmarkt angepasst werden. Je stärker sich Heimat-und Auslandsmarkt unterscheiden, desto stärker muss der Marketing-Mix angepasst werden. Bevor diese Entscheidung für jedes der Marketing-Mix-Instrumente konkret getroffen werden kann, sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Wettbewerbsstrategie wird am Heimatmarkt verfolgt? Ist das Unternehmen hier deshalb erfolgreich, weil es ein Kundenproblem besser löst (Differenzierer) oder punktet es über das Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Leistungen (Kostenführer)?
- Verfügt das Unternehmen am Auslandsmarkt über denselben USP (Alleinstellungsmerkmal) wie am Heimatmarkt?
- Gibt es rechtliche Vorschriften oder technische Besonderheiten, die eine Anpassung der Dienstleistung, bzw. einzelner Komponenten davon, zwingend erforderlich machen?
- Wie stark unterscheidet sich der Auslandsmarkt in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht vom Heimatmarkt?
Anpassung des Marketing-Mix
In Abhängigkeit davon, wie stark sich der Auslandsmarkt vom Heimatmarkt unterscheidet, müssen in weiterer Folge die Marketing-Mix-Instrumente angepasst werden.
Je stärker der Kunde in den Prozess der Leistungserstellung einbezogen wird, desto stärker muss auch die Dienstleistung am Auslandsmarkt adaptiert werden. Abläufe und eingesetzte Tools können dabei durchaus standardisiert werden, allerdings müssen Dienstleistungen auch inhaltlich an die spezifischen Kundenbedürfnisse angeglichen werden.
„Erstens ist unsere Form der Beratung sowieso nicht standardisiert […] Es gibt natürlich Tools, auf die alle zurückgreifen, aber die werden immer länderspezifisch überlegt und angepasst.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES CONSULTINGUNTERNEHMENS AUS DER STEIERMARK (65 % EXPORTANTEIL)
In der Kommunikation stehen grundsätzlich die gleichen Kanäle zur Verfügung, die auch am Heimatmarkt genutzt werden. Erfolgreiche Dienstleistungsunternehmen setzen hier auf einen guten Mix zwischen klassischen Instrumenten (Prospektmaterial, Flyer, Newsletter, Messebesuche) und digitalen Medien (mehrsprachige Homepages, Keyword-Advertising und Social Media wie zum Beispiel Youtube-Videos oder LinkedIn). Hierbei sind vor allem auch sprachliche Anpassungen ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
„Unsere Schulungen sind so individuell, wir haben keine Standardprogramme – außer vielleicht in öffentlichen Trainings, um Leute neugierig zu machen. Aber wenn es um einzelne Kunden geht, dann ist das immer individuell auf den Prozess des Kunden abgestimmt, weil das das Wichtigste ist.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS IN DER REINRAUM-BRANCHE AUS KÄRNTEN (< 10 % EXPORTANTEIL)
Die Wahl der Vertriebsstrategie hängt eng mit der gewählten Internationalisierungsstrategie zusammen. Eine häufig gewählte Form ist dabei die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern am Auslandsmarkt, die dort über die erforderlichen Vertriebsstrukturen verfügen. In diesem Zusammenhang kommt der Auswahl der Kooperationspartner und dem Partnermanagement große Bedeutung zu (siehe Kooperationen).
Inwieweit die Preisgestaltung länderspezifisch angepasst werden muss, hängt von zwei Faktoren ab: einerseits von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Auslandsmarkt, und dabei insbesondere auch vom Preisniveau der jeweiligen Branche, andererseits auch vom Umfang des eigenen Dienstleistungsangebots am Auslandsmarkt im Verhältnis zu jenem am Heimatmarkt.
Branchenspezifische Informationen
- Gerade im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen (Consulting, IT etc.) ist es wichtig, sich nicht nur gegenüber Kunden zu positionieren, sondern sich auch generell in der Branche einen Namen zu machen. Dies funktioniert besonders gut über Vorträge auf Fachveranstaltungen, Konferenzen und Symposien.
- In der Handelsbranche wird das Sortiment grundsätzlich an die Bedürfnisse des Zielmarktes und der jeweiligen Kundengruppe zugeschnitten.
- Eine hohe Skalierbarkeit kann durch eine hohe Standardisierung ohne lokale Anpassungen (außer der Sprache) erreicht werden, was insbesondere bei Software gut möglich ist.
Kooperationsentscheidung und Kooperationspartner
Kooperationen können Dienstleistungsunternehmen einen schnelleren und einfacheren Markteintritt ermöglichen. Grundsätzlich kann mit Unternehmen aus dem Heimatmarkt kooperiert werden, um einen ausländischen Markt gemeinsam zu bearbeiten, oder es wird ein Kooperationspartner im Auslandsmarkt gesucht. Als einer der häufigsten Gründe für eine Kooperation mit Partnern vor Ort werden von Dienstleistungsunternehmen die Marktkenntnisse lokaler Partner genannt bzw. dass diese mit den besonderen Gegebenheiten des Zielmarkts vertraut sind. Ferner spielt die Nutzung von Ressourcen, Infrastruktur und Netzwerken dieser Partner eine große Rolle. Oft wünschen sich Kunden in den Auslandsmärkten auch, dass lokale Partner in die Geschäftsabwicklung eingebunden sind. Ergänzend dazu können lokale Erfordernisse (z. B. rechtliche Vorschriften) der Grund für eine Kooperation mit lokalen Unternehmen sein.
Die Kooperation mit lokalen Partnern kann unterschiedliche Formen annehmen:
- Die Erstellung der Dienstleistung erfolgt gemeinsam, wobei die Leistungserstellung zur Gänze oder teilweise ausgelagert wird (d. h. der Kooperationspartner fungiert als Subunternehmer).
- Der Kooperationspartner übernimmt den Vertrieb der Dienstleistung.
- Der Kooperationspartner erbringt Supportleistungen.
Je nachdem, welches Ziel mit der Kooperation verfolgt wird, sind Anbieter der gleichen Branche (z. B. Consultingunternehmen), spezialisierte Dienstleister (z. B. Logistikanbieter) und Handelsunternehmen häufige Arten von Kooperationspartnern.
Im Hinblick auf den Formalisierungsgrad der Kooperation stehen dem Dienstleistungsunternehmen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: beginnend mit einer einfachen Absichtserklärung über eine vertraglich fixierte, zeitlich begrenzte Zusammenarbeit (z. B. bei einzelnen Projekten) bis hin zu Formen einer kontinuierlichen Zusammenarbeit (z. B. über Franchiseverträge) und Kapitalbeteiligungen (z. B. im Rahmen von Joint Ventures, also des gemeinsamen Aufbaus eines Unternehmens im Ausland). Je enger die Zusammenarbeit, umso stärker hängt der Erfolg von der Auswahl des richtigen Kooperationspartners ab.
Partnersuche und Partnerauswahl
Um den richtigen Partner auswählen zu können, ist es zunächst erforderlich, den Bereich der Zusammenarbeit zu definieren sowie sich zu überlegen, welche Anforderungen vom Partner zu erfüllen sind. Zur Erarbeitung eines Anforderungsprofils sollten Fragen gestellt werden, die sich auf Unternehmenscharakteristika (z. B. Größe, Ressourcen), Kompetenzen (z. B. technologische Fähigkeiten, Zertifikate) und persönliche Eigenschaften potenzieller Kooperationspartner beziehen. Bei jeder dieser Anforderungen sollte jeweils die zu erfüllende Mindestanforderung und die Idealanforderung definiert werden (siehe dazu Werkzeug D). In der Praxis spielen neben dem Produktportfolio und der finanziellen Stabilität des Unternehmens (Unternehmenscharakteristika) vor allem auch „weiche Faktoren“ wie der gute Ruf des Unternehmens, menschliche Kompetenz und die „allgemeine Chemie“ eine große Rolle bei der Entscheidung für einen Kooperationspartner.
„Bei Kooperationspartnern ist nicht nur das fachliche Know-How wichtig, sondern es muss auch menschlich passen, hinsichtlich der Werte und eines gemeinsamen Grundverständnisses.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES CONSULTINGUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (20 % EXPORTANTEIL)
Bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern stehen Dienstleistungsunternehmen unterschiedliche Wege zur Verfügung. Kooperationspartner können zum Beispiel ganz „klassisch“ auf Messen, Konferenzen und Veranstaltungen gefunden werden. Darüber hinaus können auch die Mitarbeit in Gremien und Verbänden oder Empfehlungen von Kunden und bestehenden Partnerfirmen zur Anbahnung neuer Partnerschaften beitragen. Auch im Internet bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zum Finden von Geschäftspartnern, beispielsweise in sozialen Netzwerke wie LinkedIn und Xing. Bei einer gezielten Partnersuche in einem bestimmten Zielmarkt können Dienstleistungsunternehmen auch durch die AußenwirtschaftsCenter der WKO unterstützt werden.
Wurde ein geeigneter Kooperationspartner gefunden, sind zunächst reine Absichtserklärungen die einfachste und unverbindlichste Form der Zusammenarbeit. Sie sind formlos und beinhalten keine rechtlichen Verpflichtungen vonseiten der Kooperationspartner, werden allerdings häufig schriftlich in einem sogenannten „Letter of Intent“ (LOI) oder „Memorandum of Understanding“ festgehalten. Im internationalen Kontext sollte jedoch beachtet werden, dass auch solche Absichtserklärungen, abhängig von der jeweiligen nationalen Rechtslage, teilweise gleichwertig mit vertraglichen Vereinbarungen gesehen werden und daher nicht leichtfertig abgeschlossen werden sollten. Auch wenn informelle Kooperationen durchaus ihre Berechtigung haben, so ist es gerade bei Kooperationen mit ausländischen Partnern dringend anzuraten, die Kooperation formal in einem Kooperationsvertrag zu regeln. Dieser beinhaltet Details über Rechte und Pflichten der Kooperationspartner, die Dauer und den Zweck der Zusammenarbeit, die Aufteilung von Gewinnen bzw. Verlusten, den Beendigungsprozess sowie den Umgang mit Streitfällen und stellt insbesondere bei langfristigen geschäftlichen Kooperationen eine absolute Notwendigkeit dar.
Management der Kooperation
Für den langfristigen Erfolg einer Kooperation sind Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen notwendige Grundvoraussetzungen. Dieses Vertrauen muss auf Ebene der betroffenen Mitarbeiter aufgebaut werden, die möglichst früh miteinbezogen werden sollten, dafür aber auch die Möglichkeit brauchen, sich persönlich gut kennenzulernen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen gemeinsamer Workshops geschehen.
Nach dem erfolgreichen Aufbau der Kooperation braucht es für die operative Durchführung ein gemeinsames Kooperationsmanagement, das folgende Bereiche berücksichtigt:
Projektmanagement
Kooperationen können auch als Projekte betrachtet werden, die ein eigenständiges Projektmanagement benötigen. Dazu müssen konkrete Aufgaben, Meilensteine und ein Zeitplan definiert werden. Bei einer Vertriebskooperation bedeutet dies beispielsweise, dass die über den reinen Vertrieb hinausreichenden Aufgaben des Vertriebspartners (z. B. Kundenbetreuung oder Informationssammlung) ebenso vereinbart werden wie Meilensteine im Hinblick auf Umsatzzahlen.
Organisation der Kooperation
Wesentlich für die operative Durchführung der Kooperation sind klar definierte Spielregeln, in denen Qualitätsstandards und Aufgaben der Partner genau festgelegt werden. Teilweise wird von Dienstleistungsunternehmen auch die Qualität der Leistungen ihrer Partner kontrolliert, um bei Problemen sofort gegensteuern zu können.
„Es gibt sogenannte Service-Level-Agreements mit Partnern. Diese regeln u. a. die Reaktionszeiten, wenn Probleme oder Störungen auftreten. Beispielsweise muss ein Fehler binnen einer Stunde «angenommen» werden, binnen vier Stunden muss er zugeordnet werden und binnen zwölf Stunden gelöst sein.“ GESCHÄFTSFÜHRER EINES IT-DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (90 % EXPORTANTEIL)
Personalmanagement
Kooperationen benötigen ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit klaren Verantwortlichkeiten. Diese müssen sowohl über die erforderlichen Fachkompetenzen als auch über entsprechende Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen verfügen, um mit Partnern aus anderen Ländern bzw. Kulturen angemessen interagieren zu können. Hier ist es wichtig, auf Unternehmensseite Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, um etwaige Schwächen abzubauen.
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Kooperationen ist auch, eine mögliche Auflösung der Kooperation bereits zu Beginn der Kooperationsverhandlungen zu bedenken und die Abläufe dazu im Kooperationsvertrag schriftlich festzuhalten.
Branchenspezifische Informationen
- Vor allem in der Baubranche ist die Dienstleistungserstellung oft zeit- und terminkritisch, was eine genaue Abstimmung mit und starkes Vertrauen gegenüber den Partnern bedingt.
- Wenn im Rahmen der Dienstleistung auch Güter transportiert werden müssen (z. B. im Handel, in der Baubranche oder bei Montagearbeiten), stellen verlässliche Speditionsunternehmen wichtige Kooperationspartner dar.
- Im Bereich der Electronic Manufacturing Services empfiehlt es sich, je nach Land gegebenenfalls auch einen Back-up-Partner zu haben, der im Ernstfall einspringen kann.
Mitarbeitersuche und –auswahl
International tätige Dienstleistungsunternehmen sollten bei der Mitarbeiterakquise neben der fachlichen Kompetenz auch auf weitere Faktoren achten, die im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit zu tragen kommen. Dazu zählen in erster Linie Sprachkenntnisse und interkulturelle Fähigkeiten, aber auch persönliche Charakteristika der potenziellen Mitarbeiter. Die Bedeutung solcher Anforderungen hängt natürlich auch davon ab, inwiefern die jeweiligen Mitarbeiter ins internationale Geschäft involviert sind bzw. welche Aufgaben von ihnen konkret dabei übernommen werden sollen.
Mitarbeiter, die ins Auslandsgeschäft involviert sind, sollten jedenfalls gute Kenntnisse in Englisch vorweisen können. Ist das Unternehmen auch auf anderssprachigen Auslandsmärkten aktiv, so ist es von besonderem Vorteil, wenn Mitarbeiter auch über die für diese Zielmärkte relevanten Sprachkenntnisse verfügen.
Kriterien bei der Personalauswahl
Darüber hinaus sind interkulturelle Fähigkeiten sowie persönliche und soziale Charakteristika der Mitarbeiter von großer Bedeutung, da die internationale Dienstleistungserbringung meist in engem Kontakt mit ausländischen Kunden erfolgt. Interkulturelle Fähigkeiten beziehen sich darauf, mit landestypischen Verhaltens-und Denkmustern vertraut zu sein, über Kenntnisse lokaler Geschäftsusancen zu verfügen sowie kulturelle Unterschiede erkennen zu können. Auch persönliche Eigenschaften der Mitarbeiter sind im internationalen Kontext bedeutsam, da die Tätigkeiten oft in weiter Entfernung zur Zentrale, in ungewohnter Umgebung oder in einer Fremdsprache ausgeübt werden. Dies erfordert von den Mitarbeitern Eigenschaften wie beispielsweise Anpassungsfähigkeit, Toleranz, Höflichkeit, Konfliktfähigkeit oder Durchhaltevermögen. Dazu kommt natürlich auch die fachliche Problemlösungskompetenz, um auf die unterschiedlichen Anforderungen der Kunden eingehen und spontan auftretende Probleme eigenständig lösen zu können.
Mitarbeiter, die international tätig sind, sollten ferner auch Offenheit und Interesse gegenüber fremden Ländern und Kulturen sowie idealerweise auch eine Bereitschaft für Auslandseinsätze bzw. Entsendungen mitbringen.
„Man muss den richtigen Mitarbeiter finden, der das Geschäft im Ausland aufbaut. Dieser muss nicht nur das fachliche Know-how mitbringen, sondern es muss auch menschlich in Bezug auf die Werte passen.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES CONSULTINGUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (20 % EXPORTANTEIL)
Der Zugang zu qualifiziertem und motiviertem Personal erweist sich in der Praxis oftmals als Herausforderung. Viele Dienstleistungsunternehmen legen daher großen Fokus auf „Active Sourcing“, die ständige aktive Suche nach potenziellen Mitarbeitern mit dem Ziel, nicht erst im Bedarfsfall den Recruiting-Prozess starten zu müssen, sondern bereits auf einen Pool an geeigneten Arbeitskräften zurückgreifen zu können. Als vorteilhaft erweist sich dabei die Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen, um junge Talente (im Rahmen von Praktika, Teilzeitbeschäftigung, Projekten oder Abschlussarbeiten) frühzeitig zu erkennen und auszubilden.
Mitarbeiterentsendung
Eine Entsendung von Mitarbeitern in einen Auslandsmarkt kommt gerade im Dienstleistungsbereich sehr häufig vor. Die Mitarbeiterentsendung kann sich dabei ganz unterschiedlich gestalten, einerseits hinsichtlich der Aufgabe, die den Mitarbeitern bei der Entsendung zukommt (z. B. Vertrieb, Kundenservice oder Beratungsleistungen), andererseits hinsichtlich der Entsendungsdauer (von einem bis zu mehreren Tagen, Wochen, Monaten oder sogar mehreren Jahren).
Da die Qualität der entsandten Mitarbeiter die Qualitätswahrnehmung des Unternehmens durch die Kunden ganz entscheidend beeinflusst, achten erfolgreiche Dienstleistungsunternehmen darauf, die Mitarbeiter vor der Entsendung ausreichend auszubilden und vorzubereiten. Defizite der Mitarbeiter in Bezug auf fachliche und sprachliche Anforderungen sollten dabei ausgeglichen und die Mitarbeiter über zu erwartende Herausforderungen sowie den Umgang mit möglichen Problemen im Ausland informiert werden. Je nach Branche und Dienstleistung können hierzu auch Manuals bzw. Handbücher eingesetzt werden. Auch Erfahrungsberichte von und ein Informationsaustausch mit bereits entsandten Kollegen können sich als hilfreich erweisen.
Sind die grundlegenden Voraussetzungen im Hinblick auf die für einen Auslandseinsatz notwendigen Fähigkeiten erfüllt, liegt es auch an der Reisebereitschaft der Mitarbeiter, ob sie tatsächlich im Dienstleistungsexport eingesetzt werden können. Erfahrungsberichte zeigen, dass viele Mitarbeiter insbesondere längeren Auslandseinsätzen gegenüber negativ eingestellt sind. Es können aber auch finanzielle Anreize geschaffen werden, um die Reisebereitschaft zu erhöhen. Dazu zählen etwa ein höheres Grundgehalt oder Boni für den Auslandseinsatz. Aber auch die Unterbringung in attraktiven Unterkünften, die Übernahme der Reisekosten für eine Begleitperson oder für eine Verlängerung der Auslandsreise im privaten Rahmen können Anreize für eine Auslandstätigkeit darstellen. Auch die Möglichkeit zur Fortbildung im Rahmen der Auslandstätigkeit kann einen Beitrag dazu leisten, die Reisebereitschaft zu erhöhen.
„Jeder hat natürlich auch seine privaten und persönlichen Ziele (mit der eigenen Person, mit der Familie, mit dem Freundeskreis). Die Mitarbeiter dann so weit zu bringen, dass sie flexibler werden oder dass sie auch gemeinsam mit der Firma diesen neuen Herausforderungen der Internationalisierung gewachsen sind, erfordert sehr viel Kommunikation.“
QUALITÄTSMANAGER EINES DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS IN DER REINRAUM-BRANCHE AUS KÄRNTEN (< 10 % EXPORTANTEIL)
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass für entsandte Mitarbeiter der Kommunikationsfluss mit der Zentrale im Heimmarkt sichergestellt ist und dass die Erfahrungen der entsandten Mitarbeiter auch zur kontinuierlichen Verbesserung (im Rahmen von Feedbackgesprächen) genutzt werden. Neben der generellen Bereitschaft zu einer Auslandstätigkeit spielt ferner die Flexibilität der Mitarbeiter (im Sinne einer spontanen Bereitschaft, Termine im Ausland wahrzunehmen) eine maßgebliche Rolle für den internationalen Erfolg von Dienstleistungsunternehmen.
Um die Reisebereitschaft sowie die Flexibilität der Mitarbeiter sicherzustellen bzw. zu fördern, ist die interne Kommunikation und Überzeugungsarbeit im Unternehmen maßgeblich für die Einstellung der Mitarbeiter gegenüber einer beginnenden oder fortschreitenden Internationalisierung. Gelebte Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern bewirkt dabei eine starke Identifikation mit dem Unternehmen und fördert das Commitment zur Internationalisierung.
Entsendungen sollten grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn diese notwendig sind. Um unnötige Entsendungen und die damit verbundenen Kosten zu minimieren, greifen Dienstleistungsunternehmen auch auf digitale Technologien zurück. Dabei arbeiten viele Unternehmen mit „Remote-Systemen“, die es ermöglichen, Dienstleistungen auch aus der Ferne (also ohne die Notwendigkeit einer persönlichen Anwesenheit beim Kunden) zu erbringen. Einerseits betrifft dies die Kommunikation (Ersatz von persönlichen Treffen durch virtuelle Meetings), andererseits aber auch die Ferndiagnose bzw. -wartung. Viele Unternehmen senden ihre Mitarbeiter aber zumindest zu Projektbeginn persönlich ins Ausland, um die Kundenbeziehung aufzubauen und anfängliche Installationen vorzunehmen.
„Der typische Ablauf ist so, dass wir initial beim Kunden vor Ort sind. Einfach damit sich die Teams kennenlernen können und da man sich im direkten Gespräch auch wesentlich rascher abstimmen kann. Danach kommt man in einen gemischten Modus, bei dem wir nur mehr teilweise vor Ort sind, und der andere Teil wird dann von hier aus erledigt.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES IT-DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (50 % EXPORTANTEIL)
Beim Eintritt in einen neuen Auslandsmarkt entscheiden sich Unternehmen oft dazu, eigene – zumeist langjährige und erfahrene – Mitarbeiter zu entsenden, die das Geschäft vor Ort zunächst aufbauen (mit dem Ziel, die gewohnte Qualität auch im Ausland sicherzustellen und neuen Mitarbeitern zu vermitteln). Grundsätzlich ‒und insbesondere bei Niederlassungen im Ausland ‒empfiehlt sich aber eine Kombination aus entsandten und lokalen Mitarbeitern, die über länder-und kulturspezifisches Know-how bzw. verhandlungssichere Sprachkenntnisse verfügen.
„Dann erfordert es natürlich auch eine gewisse Flexibilität des Teams. Es ist nicht jeder bereit, wochenlang permanent im Ausland zu sein. Wenn man einen «Mixed-Modus» schafft (man ist zwischendurch ein paar Tage oder eine Woche im Ausland und der Rest wird remote erledigt), funktioniert das für die meisten gut. Das ist definitiv zu berücksichtigen, weil sonst hat man zwar einen Kunden, aber Widerstand im Team.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES IT-DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (50 % EXPORTANTEIL)
Rechtliche Aspekte bei Mitarbeiterentsendungen
Die Entsendung von Mitarbeitern stellt Dienstleistungsunternehmen oft auch vor rechtliche Herausforderungen. Besonders die unterschiedlichen arbeits-und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen nationalen Sonderrichtlinien sorgen dabei häufig für Unsicherheit. Daher empfiehlt es sich, sich vorab über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes zu informieren und mit den ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich sowie den lokalen AußenwirtschaftsCentern der WKO frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Mitarbeiterentsendung vs. Arbeitskräfteüberlassung
Die Mitarbeiterentsendung kann rechtlich unterschiedlich ausgestaltet werden, wobei grundsätzlich zwischen zwei Arten der Entsendung unterschieden werden kann. Bei der Aktivleistung (Assistenzleistung) bleibt der Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem entsendenden Unternehmen bestehen. Der Mitarbeiter ist im Namen des entsendenden Unternehmens im Ausland tätig. Hierfür wird ein eigener Entsendungsvertrag abgeschlossen. Bei der Passivleistung (Gestellung) wird der nationale Arbeitsvertrag karenziert und ein befristeter Arbeitsvertrag mit dem (Tochter-)Unternehmen im Ausland abgeschlossen. Organisatorisch sowie disziplinär wird der entsandte Mitarbeiter im Unternehmen vor Ort eingegliedert.
Zudem wird zwischen Mitarbeiterentsendung und Arbeitskräfteüberlassung unterschieden. Bei der Arbeitskräfteüberlassung wird ein Mitarbeiter von seinem Unternehmen (Überlasser) für bestimmte oder unbestimmte Zeit einem anderen Unternehmen (Beschäftiger) überlassen. Der Arbeitsvertrag zwischen dem überlassenen Mitarbeiter und dem Überlasser bleibt bestehen und unterliegt österreichischem Recht. Zwischen den beiden Unternehmen besteht eine Überlassungs-bzw. Dienstleistungsvereinbarung und der Beschäftiger ist für die Meldung der Überlassung in seinem Staat verantwortlich.
EU vs. Nicht-EU
Die geltende Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es Unternehmen grundsätzlich, zwischen EU/EWR-Staaten Dienstleistungen grenzüberschreitend durch eigene Mitarbeiter anzubieten. Jedoch können dabei länderspezifische Sonderregelungen diese Dienstleistungsfreiheit maßgeblich einschränken (z. B. spezielle Ausbildungserfordernisse, Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter oder Brandschutzrichtlinien).
„In Bulgarien ist es zum Beispiel notwendig, dass ein bulgarischer Planer vor Ort ist, da man sich als Österreicher gar nicht lizenzieren lassen kann. Ich müsste dafür eine Prüfung in bulgarischer Nationalsprache ablegen. Ähnlich läuft es in Ungarn. Also Dienstleistungsfreiheit, so wie sie eigentlich definiert ist, wird dort anders gelebt. Ich habe über ein Jahr gebraucht, dass ich mich in Slowenien als Ingenieur zertifizieren lassen durfte, um überhaupt planen zu dürfen.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES ELEKTRONIKDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS DER STEIERMARK (30 % EXPORTANTEIL)
Wollen Unternehmen ihre Dienstleistungen außerhalb der EU/EWR-Staaten anbieten, müssen vorab einige weitere Aspekte abgeklärt werden, bevor eine Entscheidung über den Eintritt in einen solchen Auslandsmarkt getroffen werden kann. Dazu zählen insbesondere die gewerberechtliche Zulässigkeit, Einreise-und Aufenthaltsbestimmungen, Sozialversicherungspflichten und Arbeitserlaubnis.
Mitarbeiterentsendung in der EU
Übersteigt der Auslandseinsatz die Dauer eines Monats, ist den entsandten Mitarbeitern ein Dienstzettel auszuhändigen. Dieser muss Einzelheiten zur Dauer des Auslandseinsatzes, Angaben zur Währung, in der das zu bezahlende Entgelt ausgezahlt wird (alles außer Euro), zu Rückführbedingungen nach Österreich und zu etwaigen Zusatzvergütungen enthalten. Sind diese Angaben bereits anderweitig schriftlich erfasst (z. B. im Dienstvertrag), so entfällt die Verpflichtung zur Ausstellung dieses Dienstzettels.
Generell kann bei Auslandseinsätzen auf österreichisches Recht zurückgegriffen werden, das die Aspekte Arbeitszeit, Entgelt und Urlaubsbestimmungen regelt. Bei Entsendungen in EU/EWR-Staaten kommt jedoch die EU-Entsenderichtlinie (RL 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) zum Tragen, welche vorgibt, dass mindestens die Bestimmungen des Zielstaates zur Anwendung kommen müssen. Dazu zählen insbesondere folgende Aspekte:
- Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
- Bezahlter Mindestjahresurlaub
- Mindestlohnsätze einschließlich Überstundensätze
- Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen und andere Antidiskriminierungsbestimmungen
Beispiel:
Entsendet ein österreichisches Unternehmen einen Mitarbeiter nach Schweden, gelten für den Mitarbeiter grundsätzlich die österreichischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Schreibt jedoch das schwedische Arbeitsrecht einen höheren Mindestlohn als in Österreich vor, so muss der Mitarbeiter danach entlohnt werden (sofern er mit dem österreichischen Lohn unter dem schwedischen Mindestlohn liegt). Auch bestimmte Normen, wie zum Beispiel Mindestruhezeiten laut schwedischem Gesetz, müssen eingehalten werden. Günstigere Vereinbarungen als die Mindestvereinbarungen können jedoch jederzeit getroffen werden.
Wird ein Mitarbeiter ins Ausland entsandt (keine Mitarbeiterüberlassung), bleibt dieser in Österreich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sozialversichert, wenn:
- die Entsendung den Zeitraum von 24 Monaten nicht übersteigt (unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren möglich);
- der Unternehmer eine nennenswerte Geschäftstätigkeit in Österreich ausübt;
- der Entsandte keinen Arbeitnehmer ablöst, dessen Entsendezeitraum abgelaufen ist (Kettenentsendung);
- die Arbeit auf Rechnung des entsendenden Unternehmens ausgeführt wird.
Neben den arbeits-und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten sollten sich internationalisierungswillige Dienstleistungsunternehmen auch folgende zusätzliche Vertragsinhalte überlegen:
- Um die Bereitschaft der Mitarbeiter für einen Einsatz im Ausland zu unterstützen, können weitere (finanzielle) Benefits vereinbart werden.
- Insbesondere bei längeren Entsendungen gilt es zu bestimmen, wer die Übersiedelungskosten vom Heimatland in das Zielland und wieder retour trägt.
- Zudem sollte sich das Exportunternehmen überlegen, ob die Unterkunft im Zielland gestellt wird oder ob die Kosten voll bzw. teilweise übernommen werden.
- Weiters kann festgelegt werden, ob Heimataufenthalte finanziell unterstützt oder sogar in voller Höhe rückerstattet werden.
- Die Bereitstellung eines Dienstwagens im Zielland kann ebenso einen Mehrwert für entsandte Arbeitskräfte darstellen.
- Wird der Mitarbeiter außerhalb des Euroraums entsandt, so muss bei der Entlohnung definiert werden, in welcher Währung das Gehalt ausbezahlt und welcher Stichtag zur Wechselkursberechnung angewendet werden soll.
- Ein wesentlicher Aspekt bei der Mitarbeiterentsendung ist auch die Regelung der Kündigung während des Entsendezeitraumes eines bestimmten Zeitraums danach. Bei Ersterer gilt es zu vereinbaren, wer die Kosten der Entsendung trägt, wenn der Mitarbeiter während der Entsendung kündigt. Kehrt der Mitarbeiter nach der Entsendung in das Unternehmen zurück, so will das Unternehmen von seinem erworbenen Know-how unter Umständen länger profitieren. Kündigt der Mitarbeiter dann beispielsweise innerhalb eines Jahres nach der Entsendung, so sollte es in der Vereinbarung auch hier eine Regelung zur Kostentragung geben.
Mitarbeiterbindung und –entwicklung
Gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels sind Mitarbeiterentwicklung und -bindung besonders wichtige Aspekte des Personalmanagements in international tätigen Dienstleistungsunternehmen.
Dazu gehört zum einen die Ausbildung neuer Mitarbeiter und zum anderen die laufende Weiterbildung von langjährigen Mitarbeitern, um die Dienstleistungen kontinuierlich in hoher Qualität erbringen zu können. Immer mehr Unternehmen bieten dafür eigene Ausbildungsprogramme für Lehrlinge oder auch für neue Mitarbeiter an. Neben den fachlichen Fähigkeiten ist im Hinblick auf die Internationalisierung insbesondere der Auf-bzw. Ausbau von Sprachkenntnissen und Sozialkompetenzen relevant. Aber auch durch langjährige Interaktionen (z. B. Sommerpraktika während der Schulzeit, Maturaprojekte, Teilzeitanstellung während des Studiums, Bachelor-oder Masterarbeiten in Kooperation mit den Unternehmen) können Mitarbeiter eine Bindung zu einem Unternehmen aufbauen, mit dem Vorteil, dass eine monatelange Grundausbildung oder Einschulung entfällt. Erfahrungsgemäß nehmen es jedoch viele Unternehmen gerne in Kauf, talentierte und motivierte Arbeitskräfte über Jahre hinweg auszubilden.
Im Kontext der Internationalisierung fördern insbesondere auch regelmäßige (z. B. jährliche) Treffen von Mitarbeitern oder Partnern von mehreren internationalen Standorten die grenzüberschreitende Weiterentwicklung des Unternehmens. Durch den Austausch von Erfahrungen oder unterschiedlichen Arbeitsweisen ergeben sich zahlreiche Lern-oder Entwicklungsmöglichkeiten.
„Wir schauen, dass wir den Leuten sehr entgegenkommen und sehr viel kommunizieren, damit wir wissen, wo Bedarf ist und wo sich jemand hin entwickeln möchte. Also wir nehmen von der Geschäftsführung her immer eine Coaching-Rolle ein und versuchen, die Mitarbeiter auch entsprechend zu fordern und damit auch zu fördern.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES IT-DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (50 % EXPORTANTEIL)
Wie stark Mitarbeiter an ein Unternehmen gebunden sind, hängt zu einem großen Teil auch von der Unternehmenskultur ab. Unternehmen stehen dabei vor der großen Herausforderung, eine Mentalität aufzubauen, die sich förderlich auf die Internationalisierung auswirkt. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation. Während finanzielle Anreize die Basis dafür bilden, können auch eine angenehme Arbeitsplatzkultur, die Förderung des Teamgeistes (auch über nationale Grenzen hinweg) und die Anerkennung besonderer Leistungen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
All das erreichen wir durch Entwicklung, Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter und dadurch, dass wir Fürsorge und Anerkennung zeigen. Die Mitarbeiter müssen ja etwas davon haben, dass sie ihr Bestes geben. Unsere Unternehmensziele können wir nur mit motivierten Mitarbeitern erreichen. Und dafür muss man inspirieren, zuhören und informieren.“
QUALITÄTSMANAGER EINES DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS IN DER REINRAUM-BRANCHE AUS KÄRNTEN (< 10 % EXPORTANTEIL)
Branchenspezifische Informationen
- Speziell in der Baubranche werden entsandte Mitarbeiter oft in kostengünstigen Unterkünften (z. B. Mehrbettzimmer) untergebracht, um Kosten zu sparen und preislich attraktiver für Kunden zu sein. Es ist aber auch möglich, sich über die Qualität des Leistungsangebots zu positionieren. Im Sinne der Mitarbeitermotivation und -wertschätzung kann auch eine attraktivere Unterbringung für entsendete Mitarbeiter organisiert werden. Diese kostet dem Unternehmen zwar mehr, bietet dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit für Privatsphäre und Entspannung am Ende des Arbeitstages und steigert so auch langfristig die Mitarbeiterzufriedenheit und die Reisebereitschaft.
- Gerade in stark wachsenden Branchen (wie z. B. in der IT-Branche) ist es für Unternehmen aufgrund der starken Konkurrenz schwierig, geeignetes Personal zu finden. Die Suche nach Mitarbeitern sollte daher nicht erst bei Bedarf, sondern kontinuierlich erfolgen, um im „Ernstfall“ auf Personalreserven zurückgreifen zu können.
Organisation von länderübergreifenden Dienstleistungsprozessen
Es bringt viele Vorteile mit sich, wenn eine Dienstleistung über mehrere Länder hinweg standardisiert angeboten werden kann. Dadurch kann ein einheitliches Image geschaffen und können Effizienzgewinne durch Größen-und Lerneffekte erzielt werden. Dem stehen aber auch Nachteile gegenüber: Spezielle Bedürfnisse lokaler Kunden finden keine Berücksichtigung mehr und man verliert an Flexibilität, sofern Anpassungen im Dienstleistungsprozess zuerst mit der Zentrale abgestimmt werden müssen.
Viele Dienstleistungsunternehmen wählen einen Zwischenweg, bei dem sie in einem ausländischen Zielmarkt keine 1:1-Kopie ihres bestehenden Dienstleistungskonzeptes anbieten, sondern zunächst einmal prüfen, welche Elemente ihres bestehenden Dienstleistungskonzeptes an den Zielmarkt im Ausland angepasst werden sollten. Dabei können folgende Fragestellungen hilfreich sein:
- Gibt es im Zielmarkt unterschiedliche Anforderungen der Kunden an die Dienstleistung? Dazu zählen zum Beispiel die Reaktionsschnelligkeit, Termintreue, persönliche Betreuung oder das Leistungsniveau.
- Ist es im Zielmarkt notwendig, einzelne Schritte in den Prozessen der Leistungserstellung zu ändern?
- Brauchen die Mitarbeiter für die Bearbeitung des Zielmarktes andere bzw. zusätzliche Qualifikationen (z. B. Sprachkenntnisse, lokale Marktkenntnisse, Kenntnis der länderspezifischen gesetzlichen Regelungen, besondere Fähigkeiten)?
Grenzüberschreitend tätige Dienstleistungsunternehmen sollten sich auch überlegen, welche Ressourcen in welcher Form in mehreren Ländern gemeinsam genutzt und welche Systeme und Tätigkeiten zentralisiert werden könnten (z. B. IT-Systeme) bzw. welche Aktivitäten unbedingt vor Ort durchgeführt werden müssen.
Dienstleistungsprozesse können auch dadurch effizienter werden, dass man sie digitalisiert und automatisiert abwickelt. Die Standardisierung von Prozessen ist dafür allerdings eine Grundvoraussetzung. Eine Methode, die dabei zur Anwendung kommen kann, ist der sogenannte „Service Blueprint“. Dabei kann ein Dienstleistungsprozess inklusive aller Prozessschritte und Interaktionspunkte mit den Kunden systematisch visualisiert und darauf aufbauend entsprechend optimiert werden. Ist ein Serviceprozess mit einem „Service Blueprint“ einmal dokumentiert, kann auf dieser Basis auch überlegt werden, welche Prozessschritte zentralisiert und welche besser dezentral im Auslandsmarkt durchgeführt werden könnten bzw. sollten
Kommunikation in international tätigen Dienstleistungsunternehmen
Eine effektive interne Kommunikation ist in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ein ganz besonders wichtiger Erfolgsfaktor.
Eine wesentliche Erleichterung zur effizienten internen Abstimmung bieten verschiedenste elektronische Systeme wie beispielsweise Instant-Messaging-Systeme für die schnelle und direkte standortübergreifende Kommunikation oder ein Ticketsystem, mit dessen Hilfe Aufgaben auf Mitarbeiter in verschiedenen Ländern verteilt werden können. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern, sollte persönlichen Gesprächen ausreichend Raum geboten werden.
„Wir haben einfach festgestellt in unserer Firma: Es kann nie zu viel Kommunikation geben. Es ist ein Pluspunkt bei uns, dass wir viel und gerne reden. Denn beim Reden kommen die Leute zusammen.“
QUALITÄTSMANAGER EINES DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS IN DER REINRAUM-BRANCHE AUS KÄRNTEN (< 10 % EXPORTANTEIL)
Eine besondere Rolle für international tätige Dienstleistungsunternehmen spielt ferner die virtuelle Kommunikation über Videokonferenzen, und zwar sowohl in der internen Kommunikation als auch in der Kommunikation mit Kunden. In regelmäßigen Abständen abgehaltene virtuelle Meetings sind eine Möglichkeit, eine strukturierte Form des Informationsaustausches über Ländergrenzen hinweg sicherzustellen. Screen–Sharing-Technologien ermöglichen es dabei den Teilnehmern am Meeting, gemeinsam an Dokumenten zu arbeiten bzw. über diese zu diskutieren.
„Grundsätzlich zeigt die Erfahrung, dass es besser funktioniert, wenn du mit jemandem persönlich redest. Da kannst du einfach viel mehr Informationen rüberbringen, über die Aufgabe und auch darüber, was du genau brauchst.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES IT-DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (30 % EXPORTANTEIL)
Zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verwenden Dienstleistungsunternehmen oft auch Know–how–Datenbanken (vor allem im IT-und Consulting-Sektor) und Reporting-Systeme, in denen klar definiert ist, wann, an wen und in welcher Form Berichte abzuliefern sind.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, gründlich zu überlegen, welche Sprache für die grenzüberschreitende unternehmensinterne Kommunikation verwendet wird, damit alle Parteien die Informationen verstehen und entsprechend weiterverarbeiten können. Je mehr Auslandsmärkte von einem Dienstleistungsunternehmen bearbeitet werden, umso eher wird Englisch als Standardsprache im Unternehmen eingesetzt. Dies gilt insbesondere für allgemeine Richtlinien, Wikis oder sonstige Dokumente.
Sicherstellung von Qualitätsstandards
Werden standardisierte Dienstleistungen im Ausland angeboten, so muss das Unternehmen die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards in den Auslandsmärkten sicherstellen.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt dafür ist ein entsprechendes Training der Mitarbeiter. Die geschulten Mitarbeiter können dann aus dem Heimatmarkt entsendet werden, allerdings ist dies oft aufgrund der räumlichen, kulturellen oder sprachlichen Distanz nicht zielführend. In solchen Fällen empfiehlt es sich, mit Partnern zu kooperieren und die Mitarbeiter der jeweiligen Partnerunternehmen die entsprechenden Schulungsmaßnahmen durchlaufen zu lassen.
Falls es vor Ort Räumlichkeiten gibt, in denen Dienstleistungen erbracht werden bzw. in denen die Büros des Dienstleistungsunternehmens untergebracht sind, bieten auch diese die Möglichkeit, einen einheitlichen und professionellen Auftritt gegenüber den Kunden sicherzustellen. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung ähnlicher Gestaltungselemente erreicht werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt zur Gewährleistung der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards ist die klare Definition und Einhaltung von Prozessen. Neben einer Beschreibung des Ablaufs der einzelnen Prozessschritte im Standardfall macht es für international tätige Dienstleistungsunternehmen auch Sinn, den Umgang mit Ausnahmefällen zu regeln und hierbei länderspezifische Unterschiede zu berücksichtigen. Dienstleistungsunternehmen sollten sich ferner darüber Gedanken machen, wie sie die Einhaltung von Prozessen überwachen. Dies kann mithilfe von IT-Systemen erfolgen, aber auch durch Qualitätsprüfungen vor Ort (z. B. durch eine Bauaufsicht bei Dienstleistungen am Bau).
Schließlich können klare Kriterien bzw. Qualitätsvorgaben bezüglich der Beschaffenheit von Leistungsergebnissen dazu beitragen, den Kunden Dienstleistungen in einheitlicher Qualität zu liefern. Gibt es länderspezifisch unterschiedliche Kundenerwartungen, so kann die Definition von Standards der Leistungsergebnisse auch von Land zu Land abweichen.
Sowohl in Bezug auf Qualifikationen als auch auf Prozesse und Leistungsergebnisse macht es Sinn, die Qualitätsstandards – auch wenn sie sich von Land zu Land unterscheiden – schriftlich festzuhalten, um diese dann auch länderübergreifend weiterentwickeln zu können. Werden Standards für einen spezifischen Zielmarkt optimiert, so können dadurch auch Verbesserungen für andere Zielmärkte bewirkt werden.
Rolle der Unternehmenskultur
Ob ein Unternehmen in der Lage ist, seine Dienstleistungen erfolgreich in andere Länder zu transferieren, hängt auch davon ab, ob eine einheitliche Unternehmenskultur über Ländergrenzen hinweg geschaffen und aufrechterhalten werden kann. Dabei hat es sich bewährt, bestimmte Unternehmensgrundsätze schriftlich festzuhalten und diese mit den im Ausland beschäftigten Mitarbeitern zu besprechen. Auch ein zeitlich befristeter Einsatz von Mitarbeitern aus dem Ausland im Headquarter kann dabei helfen, die Unternehmenskultur vorzuleben.
„Man muss auch ein paar Grundsätze haben, nach denen man gemeinsam lebt. Es gibt bei uns «Basic Principles», die auf zwei Seiten festgeschrieben sind. An diese Leitlinien muss sich jeder bei uns halten.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES CONSULTINGUNTERNEHMENS AUS DER STEIERMARK (65 % EXPORTANTEIL)
Dienstleistungsunternehmen, die erfolgreich auf Auslandsmärkten tätig sind, haben sehr oft eine Kultur, die durch eine hohe Reise-und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bzw. die generelle Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, gekennzeichnet ist. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil man den Kunden im Ausland trotz der physischen Distanz das Gefühl geben sollte, erreichbar zu sein.
„Es ist wichtig, Nähe zu generieren. Man neigt oft dazu, den Kunden zu sagen: «Ich kann da nicht». Das geht aber nicht. Man muss schon Leute haben, die eine Reisebereitschaft mitbringen und nicht lange zögern, Termine auch kurzfristig wahrzunehmen. Das ist so eine Mentalitätsfrage.“ GESCHÄFTSFÜHRER EINES ELEKTRONIKDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (70 % EXPORTANTEIL)
Branchenspezifische Informationen
- In manchen Branchen (z. B. Electronic Manufacturing Services) werden von internationalen Kunden zertifizierte Prozesse gefordert (z. B. ISO-Zertifizierungen).
- Im Instandhaltungsgeschäft können durch elektronische Systeme zur 24/7-Ferndiagnose und Fernwartung von Anlagen hohe Reisekosten vermieden werden. Manche Tätigkeiten (z. B. die Reinigung von Anlagen) können aber nur vor Ort durchgeführt werden.
- Im Unternehmensberatungsgeschäft haben sich Strukturen bewährt, die eine hohe Autonomie der lokalen Einheiten (im Sinne von „agilen Teams“) mit wenigen, klar kommunizierten Grundsätzen und Spielregeln sowie einem starken (auch datenbankbasierten) Know-how-Austausch verbinden.
Finanzierungsmöglichkeiten und finanzielle Förderungsleistungen
Auslandsgeschäfte sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden, die beispielsweise für Marktanalysen, den Ausbau des Vertriebsnetzes, Anpassungen der Dienstleistung, Mitarbeiterentsendungen oder (insbesondere bei kombinierten Produkt-und Dienstleistungslösungen) Zölle und Transport anfallen können. Die Wahl der passenden Exportförderungen und Finanzierungsmöglichkeiten kann Dienstleistungsunternehmen dabei helfen, diese Kosten zu minimieren und die Arbeit im Ausland zu erleichtern.
Förderungen der Wirtschaftskammer und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Die Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) nennt sich „go–international“. Diese umfasst sowohl Beratungsleistungen als auch finanzielle Unterstützungen für exportierende Unternehmen, wobei auch spezielle Programme und Förderungen für Dienstleistungsunternehmen angeboten werden. Über das jährlich aktualisierte „go-international“-Leistungsangebot können sich internationalisierende Dienstleister direkt bei der Wirtschaftskammer informieren.
Um Förderungen beantragen zu können, ist ein initiales Beratungsgespräch bei der WKO notwendig, in welchem die Unternehmen über die Antragstellung sowie die Richtlinien und Abrechnung der Förderungen informiert werden. Auch während der Antragstellung steht die WKO unterstützend zur Seite. Den zuständige Ansprechpartner in Kärnten finden Sie hier.
Förderungen des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Mit dem Ziel der Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Kärnten bietet der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) die Internationalisierungsförderung für KMU an. Beantragen können diese Förderung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Kärnten aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Produktionsnahe Dienstleistungen oder Handel. Geförderte Unternehmen erhalten 50 Prozent Zuschuss für exportorientierte Maßnahmen wie Publikationen, die Erstellung fremd-bzw. mehrsprachiger Websites, die Teilnahme an internationalen Messen im Ausland sowie eine 100-Prozent-Förderung für Internationalisierungsberatungen (bei erstmaliger Orientierung am ausländischen Markt). Es werden jedoch pro Unternehmen maximal 7.000 € an Fördermitteln ausgegeben.
Zudem gibt es die KWF-Ausschreibung Internationalisierungsoffensive für KMU. Hierbei handelt es sich um eine Förderung für produktionsnahe Dienstleistungs-und Handelsunternehmen im Zuge der internationalen Geschäftsanbahnung. Gefördert werden hierbei 50 Prozent der Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Internationalisierungskonzepts, eines darauf aufbauenden Maßnahmenplans und konkreten Umsetzungsschritten. Die Höhe des maximal ausgegebenen Förderbetrages pro Unternehmen wird jährlich neu beschlossen und kann direkt beim KWF angefragt werden.
Förderungen der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) bietet eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte an.
Für kleine und mittlere Dienstleistungsunternehmen eignet sich der Exportfonds-Kredit. Dieser Kredit hat einen niedrigen Zinssatz, kann über Jahre hinweg bestehen und flexibel ausgenützt werden. Dabei können bis zu 30 Prozent des jährlichen Exportumsatzes finanziert werden. Der Antrag für diesen Kredit wird bei der Hausbank eingereicht, woraufhin der Bund die Haftung bis maximal 80 Prozent des Finanzierungsvolumens (nach entsprechender Prüfung und Genehmigung) übernimmt.
Für Großunternehmen, die Dienstleistungen oder Waren exportieren, besteht die Möglichkeit, den Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen zu beantragen. Wenn die Hausbank dem Unternehmen einen Betriebsmittelkredit gewährt, übernimmt dabei die Republik Österreich mit einer Wechselbürgschaft einen Teil des Risikos (maximal 80 Prozent des Finanzierungsvolumens, maximal 15 Prozent des Exportumsatzes und maximal 60 Mio. Euro). Dadurch kann die Hausbank einen zinsgünstigen Rahmenkredit zur Finanzierung der Exportgeschäfte vergeben.
Förderungen des Austria Wirtschaftsservice (aws)
Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) bietet ebenfalls zahlreiche Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen an. Nur ein Beispiel ist der zinsengünstige aws erp-Wachstums–und Innovationskredit für Modernisierungs-und Erweiterungsinvestitionen. Zudem ist er für den Aufbau oder die Erweiterung von Dienstleistungen oder Betriebsansiedlungen geeignet.
Damit Unternehmen aus dem umfangreichen Angebot die für sie passenden Fördermittel auswählen können, wird vom aws eine Förderungsberatung sowie ein digitaler Förderkonfigurator (aws DigiCoach) angeboten. Diese liefern – je nach Unternehmensgröße, Branche und Bedarf – Informationen zu den verschiedenen Förderungs- und Finanzierungsangeboten, sowie zu generellen Serviceleistungen des aws. Für die Erstellung von Förderanträgen steht Unternehmen zusätzlich der „aws Fördermanager“ zur Verfügung. Er dient dazu, die Antragstellung zu erleichtern, und hilft Unternehmen dabei, den Überblick über wichtige Termine sowie den Bearbeitungsstatus von Anträgen zu behalten.
Der Förderpilot des aws bietet Dienstleistungsunternehmen eine generelle Übersicht über die Angebote zahlreicher Förderstellen des Bundes und der Länder (u. a. aws, OeKB, build! Gründerzentrum, KWF, FFG) und die Möglichkeit, auszuwählen, welche Art der Unterstützung für welchen Zweck benötigt wird.
Sonstige Förderungen
Nicht speziell auf exportierende Unternehmen (wohl aber auf Dienstleistungsunternehmen) ausgerichtet ist die Smart and Digital Services–Initiative (SDS–I) der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Es handelt sich dabei um eine bereichsübergreifende Initiative zur Förderung von innovativen Dienstleistungen mit zusätzlichen Budgetmitteln des BMDW. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, wodurch die Produktivität in Dienstleistungsbetrieben vorangetrieben werden soll. Gefördert werden Dienstleistungen, die Neuheitscharakter für den gesamten Markt und nicht nur für das einzelne Unternehmen haben.
Beratung und sonstige Unterstützungsleistungen
Ein umfangreiches Angebot an Beratungsleistungen ermöglicht es exportwilligen Dienstleistungsunternehmen, vorab eine entsprechende Marktkenntnis über potenzielle Zielmärkte aufzubauen. Bei verschiedenen Institutionen können Informationen zu potenziellen Kunden und Partnern sowie zu lokalen Gegebenheiten im Ausland eingeholt werden, was den Eintritt in den Auslandsmarkt und dessen Bearbeitung erheblich vereinfachen kann.
„Auf jeder Messe bekommen wir mindestens einen europäischen Kunden dazu und das würden wir ohne diese geförderten Messestände bzw. die Möglichkeit, auf Gemeinschaftsständen auszustellen, nicht erreichen. Das sind alles Punkte, die da mitspielen und die uns zu dem gemacht haben, was wir heute sind.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES ELEKTRONIKDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (70 % EXPORTANTEIL)
Die Außenwirtschaft Austria der WKO ist die Internationalisierungsagentur der österreichischen Wirtschaft. Sie liefert Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Internationalisierung, wie beispielsweise zu Export, Auslandsinvestitionen, Länderinformationen und internationalen Branchenentwicklungen. Zudem repräsentiert die Außenwirtschaft Austria österreichische Unternehmen im Ausland, vermittelt Geschäftskontakte, steht von der Anbahnung bis zur Abwicklung von Auslandsgeschäften beratend zur Seite und unterstützt auch bei der Lösung von Problemen, die das Exportgeschäft betreffen.
Sie bietet Unternehmen zudem die Möglichkeit, länder–, branchen–, aber auch fachspezifische Informationen einzuholen (z. B. in Bezug auf das Zollrecht oder über Handelsabkommen). Neben den direkten Beratungsleistungen empfiehlt es sich außerdem, weitere Angebote der Außenwirtschaft Austria wie zum Beispiel Messebeteiligungen, B2B–Veranstaltungen und das weltweite Webportal zu nutzen. Zudem verfügt die Außenwirtschaft über ein gut ausgebautes und zuverlässiges Partnernetzwerk, von dem Dienstleistungsunternehmen im Zuge ihrer Internationalisierungsvorhaben profitieren können. Um mit der Außenwirtschaft in Kontakt zu treten,einfach hier klicken. Im Ausland helfen die Wirtschaftsdelegierten in den über 100 AußenwirtschaftsCentern weltweit weiter.
„Die Außenwirtschaft ist eine extrem schlagkräftige und sachorientierte Organisation, die eine große Hilfe darstellt. Sie verschafft einem das Basiswissen, sie gibt eine gute Initialberatung. Es hilft beim Start ungemein und sie hat sehr gute Beziehungen im Ausland. Ohne dem geht es nicht.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES ELEKTRONIKDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (70 % EXPORTANTEIL)
Absicherung von Exportrisiken
Die Geschäftstätigkeit im Ausland bietet gerade Dienstleistungsunternehmen eine Vielzahl an Chancen, jedoch gehen damit aber auch zahlreiche Risiken einher, wie zum Beispiel Wechselkurs-und Inflationsrisiken, Kreditrisiken, Transport-und Lagerrisiken (z. B. im Handel oder bei kombinierten Produkt-und Dienstleistungslösungen), mangelnde Rechtssicherheit, steuerliche Risiken oder Korruption.
Um diese Risiken für Unternehmen möglichst gering zu halten, bieten die österreichische Kontrollbank und das Austria Wirtschaftsservice Mittel zur Absicherung von Exportrisiken an.
Risikoabsicherungen der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
Mithilfe der Österreichischen Kontrollbank (OeKB), die Garantien für Exportgeschäfte anbietet, wird eine Absicherung von Exportrisiken für österreichische Dienstleister möglich. Exportgarantien decken Auslandsrisiken wie zum Beispiel den Zahlungsausfall eines ausländischen Kunden ab. Die OeKB fungiert hierbei als Risikopartner und nimmt der Hausbank einen Teil des Unternehmerrisikos ab. Die Antragstellung erfolgt dabei über die Hausbank.
Eine weitere Form der Risikoabsicherung ist der Forderungsverkauf. Auch dieser wird von der OeKB angeboten. Geeignet ist der Forderungsverkauf für österreichische Dienstleistungsunternehmen, die mit einem ausländischen Partner einen Liefer-oder Leistungsvertrag abgeschlossen und ein mittel-bis langfristiges Zahlungsziel vereinbart haben. Durch den Forderungsverkauf muss das österreichische Unternehmen die entstandenen Forderungen nicht in den Büchern führen und somit auch das Zahlungsausfallsrisiko nicht tragen.
Will ein ausländischer Vertragspartner ein Akkreditiv als Zahlungsmittel einsetzen, muss dieses durch die Hausbank des österreichischen Dienstleistungsunternehmens bestätigt werden. Da ein Akkreditiv zwar dem Unternehmen Vorteile bietet, die Hausbank jedoch dadurch das Zahlungsausfallsrisiko tragen muss, sichert sich diese in der Regel mit einer Exportgarantie ab. Mit der Exportgarantie für Akkreditivbestätigungen übernimmt die OeKB dieses Risiko.
Das Absicherungsangebot der OeKB umfasst noch weitere für Dienstleistungsunternehmen geeignete Garantien und Finanzierungen, wie etwa die Anzahlungsfinanzierung oder die Risikoübernahme für Bankgarantien. Um sich in dem umfangreichen Angebot zurechtzufinden, bietet die OeKB eine Kundenberatung für Export Services an.
Die Dauer der Antragsbearbeitung für Exportgarantien hängt vor allem vom Projektumfang ab und kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Unternehmen bei der Antragstellung unbedingt darauf achten, über alle notwendigen Dokumente (z. B. aktuelle Bilanz des Abnehmers) zu verfügen.
Die OeKB Versicherung (ein Teil der OeKB-Gruppe) bietet Dienstleistungsunternehmen zudem die Möglichkeit, Exportrisiken abzugeben und wirtschaftliche und politische Risiken abzudecken. Darüber hinaus können auch an Lieferanten geleistete An-und Vorauszahlungen versichert werden.
Risikoabsicherungen des Austria Wirtschaftsservice (aws)
Auch das aws bietet Internationalisierungsgarantien an. Diese eignen sich vor allem dann für Dienstleistungsunternehmen, wenn sie einen Betriebsstandort im Ausland eröffnen oder sich an Unternehmen im Ausland beteiligen. Bei der Finanzierungsgarantie handelt es sich um eine Garantie für Bankkredite zur Finanzierung von Projekten im Ausland, wobei diese Garantie höchstens 80 Prozent des Kreditbetrages abdeckt. Die Projektgarantie sichert eine mögliche Insolvenz von ausländischen Beteiligungsunternehmen bis zu 50 Prozent der Beteiligungsmittel ab. Die Antragstellung muss dabei vor Projektbeginn erfolgen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Projekt bei der Antragstellung bereits klar definiert ist, um die Garantie gewährt zu bekommen. Das aws bietet vor der Antragstellung einen Vorabcheck an, um sicherzustellen, dass sich die jeweilige Absicherungsgarantie für das entsprechende Vorhaben eignet. Sollten im Zuge der Antragstellung Fragen auftauchen, kann auch die WKO weiterhelfen.
Ergänzt wird das Absicherungsangebot in Österreich durch weitere private Exportkredit–bzw. Garantieversicherungen wie Coface, PRISMA oder Atradius.
Branchenspezifische Informationen
- Für viele Exportförderungen bzw. -garantien muss ein entsprechender Exportanteil nachgewiesen werden. Das ist vor allem bei IT-Unternehmen, die ein „Produkt“ (z. B. Software) in Kombination mit einer Dienstleistung (z. B. Wartung dieser Software) anbieten, besonders schwierig. Hier empfiehlt es sich, mit der Förderstelle abzuklären, in welcher Form dieser Nachweis über den Exportanteil erfolgen kann.
- Gemäß den Richtlinien der WKO ist eine „go-international“-Förderung nur dann möglich, wenn die Dienstleistung im Ausland erbracht wird. Dadurch kann es sein, dass insbesondere Beratungsunternehmen nicht förderungswürdig sind, wenn diese einen ausländischen Kunden in Österreich beraten, auch wenn der Kunde im Ausland angeworben wurde.
Kulturelle Spezifika und Sprache
Im Zuge der Zusammenarbeit mit ausländischen Kunden und Partnern können Kommunikationsschwierigkeiten während der Geschäftsanbahnung und -abwicklung auftreten. Um eine gute Qualität der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sicherzustellen, müssen kulturelle und sprachliche Unterschiede überwunden werden. Je weiter der Zielmarkt entfernt ist, umso bedeutender ist es, diese kulturellen und sprachlichen Unterschiede im Vorfeld zu analysieren.
Für den Dienstleistungsexport sind Sprache und Mentalität auf zwei Ebenen bedeutsam. Hinsichtlich der Geschäftsabwicklung sowie im Vertrieb erweisen sich Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache als vorteilhaft, weil dadurch ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Zudem sind kulturelle Unterschiede zu berücksichtigen, die zum Beispiel im Rahmen von Verhandlungen auftreten können. Für rein technische Erklärungen hingegen, die sich auf Produkte bzw. Dienstleistungen beziehen, nimmt Englisch als Fachsprache nach wie vor eine sehr bedeutende Rolle ein.
Im Rahmen ihrer Internationalisierung müssen Dienstleistungsunternehmen oft auch Prozesse in der Organisation an andere Sprachen anpassen. Auch eine englischsprachige Dokumentation der internen Strukturen oder die Anpassung bestimmter Vertragswerke (z. B. von Allgemeinen Geschäftsbestimmungen) können dabei notwendig sein.
Englisch stellt daher in Bezug auf die Mitarbeiterqualifikationen eine Mindestanforderung dar. Die Mitarbeiter müssen sich dabei aber auch zutrauen, die Sprache anzuwenden und in Englisch zu kommunizieren. Für andere Sprachen können sich im Zuge der Zusammenarbeit auch Übersetzungstools – mit gewissen Einschränkungen – als nützlich erweisen. Mitarbeiter, deren Muttersprache die Landessprache des Zielmarktes ist, profitieren davon, dass sie nicht nur die Sprache des Kunden sprechen, und somit leichter kommunizieren können, sondern auch mit der Mentalität des Landes vertraut sind. Jedoch sollten diese Mitarbeiter umgekehrt idealerweise auch die deutsche Sprache beherrschen, um sich mit der Zentrale im Heimatmarkt gut abstimmen zu können.
Mitarbeiter in internationalen Dienstleistungsunternehmen sollten auch offen sein für andere Mentalitäten und fremde Kulturen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass manche Länder für Auslandseinsätze weniger beliebt sind als andere. Umgekehrt ist bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern sowie beim Aufbau einer internationalen Niederlassung mit Mentalitätsunterschieden und einem anderen Verständnis hinsichtlich Qualität oder der Gestaltung von Abläufen zu rechnen. Die Unterschiede sollten dabei nicht bewertet, sondern in erster Linie erkannt und entsprechend berücksichtigt werden.
In Bezug auf die sprachliche Thematik werden auch gesetzliche Bestimmungen schlagend, die dazu dienen, den Markteintritt ausländischer Firmen zu regulieren. So kann es vorkommen, dass die Ausübung eines Gewerbes nur durch den entsprechenden Nachweis einer staatlichen Prüfung in der Landessprache möglich ist. Dadurch können gravierende Wettbewerbsnachteile entstehen, weshalb eine Vorabrecherche über branchenspezifische Bestimmungen im Zielmarkt unbedingt empfohlen wird. Gesetzliche Vorgaben können auch vorsehen, im Zielmarkt eine gültige Firmenadresse und inländische Telefonnummer zu führen, um überhaupt im Markt aktiv sein zu können.
Physische Erreichbarkeit und Zeitzonen
Im Zuge der Auslandstätigkeit gilt es neben sprachlichen und kulturellen Herausforderungen auch die physische und zeitliche Erreichbarkeit sicherzustellen. Die räumliche Distanz zu Kunden sowie zu Niederlassungen und Partnern im Ausland erschwert es oftmals, organisatorische Abläufe zu managen. Dies betrifft sowohl die Geschäftsanbahnung und Kundengewinnung als auch die Kundenbetreuung vor Ort. Die Internationalisierung von Dienstleistungsunternehmen erfordert von Geschäftsführern oder leitenden Mitarbeitern, regelmäßig in die Zielmärkte zu reisen, insbesondere dann, wenn Niederlassungen vorhanden, aber beispielsweise Systeme noch nicht standardisiert sind. Auch jene Mitarbeiter, welche die operative Umsetzung der Dienstleistung verantworten, werden – je nach Art der Dienstleistung – in (un)regelmäßigen Abständen ins Ausland entsendet, weshalb von ihnen Flexibilität und Reisebereitschaft gefordert wird (siehe Personalmanagement). Vorgesetzte und Geschäftsführer müssen hier gerade zu Beginn der Internationalisierung Überzeugungsarbeit leisten.
Gerade beim Dienstleistungsexport ist es besonders wichtig, physisch vor Ort zu sein. Sofern also eine Zielmarktauswahl stattfindet, sollte daher auch geprüft werden, ob eine entsprechende flugtechnische Anbindung gegeben ist. Ebenfalls überlegt werden sollte, wie mit Kunden kommuniziert wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, zu prüfen und sicherzustellen, dass im Zielmarkt die technischen Voraussetzungen für die Kommunikation gegeben sind.
„Die Anbindung an einen Transportweg ist in der Dienstleistungsbranche auch in Zeiten der Telekommunikation und des Internets, von WhatsApp und Skype einfach ein wesentlicher Faktor, weil du auch physisch dort sein musst.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES ELEKTRONIKDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS DER STEIERMARK (30 % EXPORTANTEIL)
Besonders herausfordernd erweist es sich für Unternehmen, eine direkte Kundenbetreuung rund um den Globus und damit über verschiedene Zeitzonen hinweg sicherzustellen. Je nach Dienstleistung sind insbesondere Servicemitarbeiter oftmals gefordert, sich 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche um Kundenanliegen zu kümmern und in Problemfällen schnell zu reagieren. In manchen Branchen ist es daher notwendig, einen Bereitschaftsdienst einzuführen, wobei Anfragen in die Kategorien „dringend“ vs. „nicht dringend“ unterteilt werden sollten. Zu bedenken ist ferner, dass zum Beispiel im Mittleren Osten zwar die Zeitzonenproblematik nicht zwingend zum Tragen kommt, aber das versetzte Wochenende berücksichtigt werden muss.
Korruption und Umgang mit illegalen Geschäftspraktiken
Gespräche mit Geschäftsführern exportorientierter Dienstleistungsbetriebe zeigen, dass man im Rahmen des Internationalisierungsschrittes auch mit Kriminalität und Korruption konfrontiert werden kann. Ob und in welchem Grad derartige illegale Geschäftspraktiken auftreten können, hängt von der Branche, dem Geschäftsumfeld und dem Zielland ab. Um dies generell zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Zielmarktentscheidung eingehend zu recherchieren, welche Länder hier kritisch zu beurteilen sind. Statistiken zur Kriminalität können zum Beispiel auf der Website von EUROSTAT, der statistischen Datenbank der Europäischen Union, recherchiert werden. Die Erfahrungen der Dienstleistungsexporteure zeigen allerdings auch, dass sich hier in den letzten Jahren vieles zum Positiven verändert hat. Darüber hinaus gibt der Korruptionsindex von Transparency International Auskunft darüber, in welchem Maße Korruption in 180 Ländern der Welt wahrgenommen wird.
Die folgende Tabelle zeigt den Korruptionsindex der wichtigsten Exportländer Österreichs (nach Anteil am Exportvolumen gemäß WKO). Laut Index können maximal 100 Punkte erreicht werden – dies würde bedeuten, dass ein Land völlig korruptionsfrei wäre. Je nachdem, wie viele Punkte ein Land erreicht, landet es somit im Gesamtranking weiter oben oder weiter unten.
Korruptionsindex 2017 für ausgewählte Länder
Sollte man tatsächlich mit korrupten Machenschaften, Drohungen, Erpressungen oder einer anderen Form von Kriminalität konfrontiert werden, so ist der Rückzug aus dem Zielmarkt zu überlegen.
Zahlungsausfallsrisiko und Finanzierung
Exportgeschäfte können und sollten generell gegen verschiedene Risiken, wie etwa gegen Zahlungsausfall, abgesichert werden (siehe Förderungen). Bei der Zusammenarbeit mit langjährigen Kunden und Geschäftspartnern sinkt das Risiko eines Zahlungsausfalls naturgemäß. Gerade für Dienstleistungsunternehmen ist die Versicherung gegen Geschäftsrisiken schwierig. Die Wagnisse müssen kalkulierbar sein, was sich bei internationalen Dienstleistungsgeschäften nach wie vor als herausfordernd gestaltet. Auf jeden Fall sollten aber Kunden im Ausland eingehend auf ihre Bonität geprüft werden und eine gute finanzielle Basis vorweisen können.
„Wir schauen uns den Kunden im ersten Schritt bei einer Ratingagentur bzw. «Creditreform» an. Wichtig ist auch, was am Markt erzählt wird. Wenn man hört, «der zahlt später» oder «da gibt es Probleme», dann weiß der Markt das schon vor einer Ratingagentur. Wenn das Rating schlecht ist, machen wir nichts auf offene Rechnung ohne Absicherung. Da gibt es genaue Kriterien, ab welchem Rating eine offene Rechnung und Lieferung noch möglich ist.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES HANDELSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (80 % EXPORTANTEIL)
Generell sind bei Eintritt in einen neuen Auslandsmarkt auch Liefer–und Zahlungsbedingungen zu überprüfen. In anderen Ländern können andere Zahlungsziele üblich sein, was sich nicht zuletzt auch auf die Liquidität im Unternehmen auswirkt. Bei neuen, unbekannten Kunden wird daher in der Regel eine Zahlung per Vorauskasse empfohlen (auch wenn zu berücksichtigen ist, dass dies oft schwierig durchzusetzen ist), während man Kunden bei regelmäßiger Zusammenarbeit längere Zahlungsziele gewährt. Wird die Dienstleistung in Form eines Projektes abgewickelt, kann auch eine Abrechnung nach Meilensteinen oder Quartalen erfolgen, um die Liquidität zu sichern. Ferner ist bei Projektgeschäften zu berücksichtigen, dass lange Verhandlungsphasen nicht zwingend zu einem Auftrag führen.
Bei der Exportkalkulation von Dienstleistungen sollte den Reisekosten besondere Beachtung geschenkt werden. Die annehmliche Gestaltung und Organisation einer Dienstreise kann für Mitarbeiter ein Motivationsfaktor sein, ist meist aber mit höheren Kosten verbunden, die letztendlich im Preis aufgeschlagen werden müssen. Ferner müssen auch rechtliche Besonderheiten im Zielmarkt berücksichtigt und mitkalkuliert werden, wie zum Beispiel spezielle Steuern, die in Österreich bzw. im europäischen Ausland nicht üblich oder bekannt sind.
Steuerrecht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Erbringen österreichische Unternehmen ihre Dienstleistung an ausländische Unternehmungen oder Privatpersonen, liegt eine grenzüberschreitende Dienstleistung vor, wobei dann einige steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Umsatzsteuer
Verfügt das Dienstleistungsunternehmen über keine Betriebsstätten oder Niederlassungen im Zielmarkt, sind insbesondere folgende umsatzsteuerliche Bestimmungen zu beachten:
Unternehmereigenschaft und Ort der Leistungserbringung
Der Ort der Besteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen wird grundsätzlich daran bemessen, ob die Dienstleistung für ein Unternehmen oder eine Privatperson erfolgt. Auftraggeber aus der EU können ihre Unternehmertätigkeit mithilfe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) belegen, wobei diese sowohl in Österreich als auch innerhalb der EU auf ihre Gültigkeit zu prüfen ist. Die Überprüfung erfolgt über FinanzOnline oder über eine sogenannte MIAS-Selbstabfrage bei der EU. Bei Dienstleistungsgeschäften außerhalb der EU muss der Dienstleistungsempfänger mit anderen geeigneten Unterlagen (z. B. Unternehmerbescheinigung) nachweisen, dass er als Unternehmer tätig ist.
Wurde die Unternehmereigenschaft des Dienstleistungsempfängers geklärt, so ist im nachfolgenden Schritt der Ort der Leistungserbringung festzustellen. Bei Dienstleistungserbringung an Privatkunden (B2C) gilt der Standort der Unternehmensbetriebsstätte des Dienstleistungserbringers als Leistungsort (Besteuerung am Unternehmerort). Werden Dienstleistungen an einen Unternehmer (B2B) erbracht, befindet sich der Leistungsort in dem Land, in dem der Empfänger seine Betriebsstätte betreibt (Besteuerung am Empfängerort).
Generalklausel
Bei der Leistungserbringung an einen Unternehmer (B2B) innerhalb der EU ist darauf zu achten, ob die Dienstleistung unter die Sonderbestimmung bezüglich Leistungsort oder – als Auffangtatbestand – unter die Generalklausel fällt, in welchem Fall das Reverse–Charge–System (Umkehr der Steuerschuld) angewendet werden muss. Kommt Reverse Charge zum Tragen, so darf der Dienstleistungserbringer die Umsatzsteuer nicht verrechnen und muss auf der Rechnung vermerken, dass die Steuerschuld beim Leistungsempfänger liegt.
Dienstleistungen, die unter die Generalklausel fallen und für einen Leistungsempfänger eines EU/EWR-Staates erbracht werden, müssen dem Finanzamt mittels der Zusammenfassenden Meldung (ZM)gemeldet werden. Hierbei sollen die UID-Nr. und das Entgelt je Leistungsempfänger bis spätestens einen Monat nach Ende des Meldezeitraumes (bis 100.000 € Umsatz Meldung pro Quartal, über 100.000 € Umsatz Meldung monatlich) dem Finanzamt elektronisch über FinanzOnline bekannt gegeben werden. Die Daten der Zusammenfassenden Meldung für den Meldezeitraum August sind beispielsweise bis spätestens 30. September des gleichen Jahres zu übermitteln.
Beispiele für Dienstleistungen, die nicht unter die Generalklausel fallen und abweichende Sondervorschriften in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung aufweisen, sind:
- Bei Grundstücksleistungen (Gebäude samt Zubehör, Baurecht, Errichtung, Instandhaltung, Vermietung, Verpachtung, Architektenleistungen etc.) gilt der Ort, an dem das Grundstück gelegen ist, als Leistungsort.
- Personenbeförderungen (Transport einer Person durch einen Beförderungsunternehmer gegen Entgelt) gelten dort als ausgeführt, wo sie bewirkt werden.
- Tätigkeitsortleistungen (Kultur-, Sport-und Restaurantdienstleistungen) haben als Leistungsort den Ort, an dem der Dienstleister ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird.
- Die kurzfristigen Vermietungen von Beförderungsmitteln (alle Fahrzeuge zur Beförderung von Personen und Gütern, ununterbrochen nicht länger als 30 Tage) gelten dort als ausgeführt, wo die Übergabe des Beförderungsmittels erbracht wird.
Bei Dienstleistungen, die nicht im Rahmen der Generalklausel berücksichtigt werden, sollte daher abgeklärt werden, ob für die jeweilige Leistung das Reverse-Charge-System zur Anwendung kommt oder ob nach ausländischem Steuerrecht verrechnet werden muss. Bei einer Leistungserbringung außerhalb der EU/EWR-Staaten kommen generell die steuerrechtlichen Vorschriften des Exportlandes zum Tragen. In beiden Fällen können die zuständigen AußenwirtschaftsCenter der WKO Auskunft bezüglich der anzuwendenden Regelungen geben.
„In Europa bewegen wir uns auf einem einigermaßen sicheren Pfad. Man sollte sich trotzdem bei den jeweiligen Ländern immer erkundigen. Ich empfehle da wirklich den Kontakt zur Wirtschaftskammer, die ist da wirklich gut aufgestellt. Und das ist eine kostenlose Beratung,‒ nur um sicherzustellen, dass es da keine Überraschungen gibt.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES IT-DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (50 % EXPORTANTEIL)
Ertragssteuern (Einkommens-oder Körperschaftssteuer)
Sobald eine Betriebsstätte im Ausland besteht, erfolgt gegebenenfalls die Besteuerung von Unternehmensgewinnen vor Ort. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen soll vermieden werden, dass grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmern doppelt besteuert werden. Österreich hat mit den wichtigsten Staaten derartige Verträge, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, geschlossen. Eine ausführliche Liste der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen kann beim Bundesministerium für Finanzen eingesehen werden. Es wird empfohlen, vorab zu prüfen, ob für das Zielland derartige Abkommen bestehen und welches Steuerrecht zur Anwendung kommt. Aufgrund der Komplexität kann auch vorab die Wirtschaftskammer kontaktiert bzw. ein Steuerberater, der über Steuerrechtkenntnisse des Ziellandes verfügt, zurate gezogen werden.
„Eine große Herausforderung sind die ganzen steuerlichen Themen. Jedes Land hat andere Bestimmungen. Da sollte man sehr aufpassen und ich kann nur empfehlen, das sehr genau zu prüfen, am besten mit großen Kanzleien, die internationale Erfahrung haben.“
GESCHÄFTSFÜHRER EINES ELEKTRONIKDIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMENS AUS KÄRNTEN (80 % EXPORTANTEIL)
Ein solches Doppelbesteuerungsabkommen besteht zum Beispiel zwischen Österreich und den USA. Gerade im Hinblick auf Dienstleistungen (die ohne Warenlieferung erfolgen) müssten US-Amerikaner bei Zahlungen ins Ausland eine Quellensteuer abführen. Mit einem sogenannten W8-Formular, das dem US-Zahler bereitgestellt wird, kann dies umgangen werden. Sie sind von den Kunden für die Dauer von drei Jahren für eine eventuelle Prüfung des Finanzamts aufzubehalten. Zu beachten ist dabei, dass es verschiedene W8-Formulare gibt. Die AußenwirtschaftsCenter der WKO in den USA können bei der Auswahl der richtigen Formulare unterstützen.
Vertragsrechtliche Aspekte
Bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Unternehmen, Partnern oder Kunden sollten österreichische Unternehmen im Rahmen des Dienstleistungsexports einige vertragsrechtliche Aspekte vorab prüfen:
Rolle des Vertragspartners
Hierbei ist unter anderem abzuklären, mit wem der Vertrag geschlossen wird, ob es sich um eine Muttergesellschaft oder nationale Niederlassung handelt und welche Rolle der Vertragspartner im Konzerngefüge hat.
Eignung des Vertragspartners
Besonders essenziell ist die Prüfung, ob der Vertragspartner über eine entsprechende Bonität verfügt und ob allfällige Ansprüche oder Exekutionen getilgt werden können. Des Weiteren empfiehlt sich eine Prüfung, ob der Vertragspartner wirtschaftlich und technisch dazu in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, und ob er über das entsprechende Know-how verfügt.
Vertragsinhalte
Wichtige Aspekte, die unbedingt vertraglich festgehalten werden sollten, umfassen Zahlungs-und Liefermodalitäten sowie Kündigungsbedingungen. Zudem bedarf es der Vereinbarung des Gerichtsstands und einer Abklärung, welches Recht im Ernstfall zur Anwendung kommt. Wird dies nicht im Vertrag festgelegt, gilt der Erfüllungsort als Gerichtsstand und es kommt das Recht des Landes, in dem der Dienstleistungserbringer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Anwendung.
Dokumentation und Kontrolle
Um für einen Streitfall vorbereitet zu sein und um in einem möglichen Prozess die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte alles Wesentliche unbedingt schriftlich vereinbart und festgehalten werden. Es empfiehlt sich, Zahlungsflüsse zu verfolgen sowie regelmäßig zu kontrollieren und auch Außenstände möglichst gering zu halten bzw. zu reduzieren.
Branchenspezifische Informationen
- Speziell Handelsunternehmen setzen oft auf Exklusivverträge bzw. Alleinvertretungen in verschiedenen Ländermärkten. Diese sollten nur in Ausnahmefällen und mit vertrauenswürdigen langjährigen Partnern geschlossen werden. Vertragsrechtliche Aspekte sollten in diesem Fall genau geprüft werden, da solche Arrangements zu starken Einschränkungen (bzw. sogar zu totalen Blockaden) führen können. Auch auf etwaige Abfertigungsansprüche von Vertretern ist zu achten.
- Gerade in der IT-Branche ist Englisch die gängige Arbeitssprache. Nichtsdestotrotz kann es auch hier notwendig sein, auf Fachübersetzer zurückzugreifen, etwa wenn es um das Aufsetzen professioneller „knowledge base“-Artikel geht.
- Insbesondere in der Baubranche wird von Schwierigkeiten bei der Geschäftsabwicklung in internationalen Märkten hinsichtlich Korruption und krimineller Machenschaften berichtet.
Um Ihr Internationalisierungsvorhaben zu unterstützen, finden Sie hier verschiedene Checklisten als Download.
Dienstleistungsexport
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Projektteam der FH Kärnten wenden:
- Mag. Petra Gollner, Bakk. MSc
wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Kärnten - Mag. Melanie Krenn, BBakk. MA MSc
wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Kärnten - Sarah Lehnert, BA
wissenschaftliche Projektassistentin an der Fachhochschule Kärnten - Gabriele Weiß, BA
wissenschaftliche Projektassistentin an der Fachhochschule Kärnten - FH-Prof. Mag. Dr. Alexander Schwarz-Musch
Professor für Marketing & Marktforschung und Studiengangsleiter für Business Development & Management an der Fachhochschule Kärnten - FH-Prof. Mag. Dr. Dietmar Sternad, BSc MBA
Professor für International Management und Studiengangsleiter für International Business Management an der Fachhochschule Kärnten
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft & Management
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